Deutsche Kinderhilfe begrüßt Entwurf des Kinderschutzgesetzes

Laut der Deutschen Kinderhilfe, könnte der von Bundesfamilienministerin Dr. Kristina Schröder eingebrachte Entwurf eines Kinderschutzgesetzes, der erste Schritt zu einem verbesserten Kinderschutz in der Bundesrepublik werden.Die Deutsche Kinderhilfe fordert schon seit geraumer Zeit eine generelle Hausbesuchspflicht zur Aufklärung einer Kindeswohlgefährdung. Im neuen Kinderschutzgesetz der Bundesregierung ist diese nun verankert. Damit soll verhindert werden, dass es in Zukunft zu vergleichbaren Fällen, wie Kevin oder Lea Sophie kommt. Das neue Gesetz soll dazu beitragen, solche Fälle der Kindeswohlgefährdung schon im frühen Stadium zu erkennen. Die heutige Gesetzeslage erlaubt es den Jugendämtern nicht, auch trotz klarer Hinweise, Hausbesuche durchzuführen. Dabei ist dies der einzig vernünftige Weg, eine Kindeswohlgefährdung frühzeitig zu erkennen, so die Deutsche Kinderhilfe. Weiterhin verhindert das Gesetz ziemlich wirkungsvoll ein Phänomen, welches als ?Jugendamtshopping? bekannt ist. Betroffene Familien wechseln dabei gezielt den Wohnsitz, um ein Eingreifen des Jugendamtes zu verhindern.Seit einigen Jahren schon, verweist die Deutsche Kinderhilfe auf das zentrale Problem des Jugendhilfesystems in der Bundesrepublik. Heute mangelt es den 600 Jugendämtern und freien Trägern immer noch an einheitlichen Standards. Es fehlt eine klare Struktur, in der jeder Mitarbeiter weiß, was seine eigentlichen Aufgaben sind. Es gibt keine verbindlichen Richtlinien, wie in einem konkreten Fall gehandelt werden soll. Diese fehlen sowohl in der Diagnostik, als auch bei der Wahl der Hilfe. Die Deutsche Kinderhilfe betrachtet deshalb den Entwurf zum Kinderschutzgesetz als Paradigmenwechsel und Start eines effektiven Kinderschutzes in Deutschland. Besonders im Bereich sexueller Gewalt setzt dieser Entwurf Standards. Nichtsdestotrotz ist dies nur ein Einstieg in ein bisher weitgehend ungeregeltes Feld.

Deutsche Kinderhilfe fordert mehr politischen Mut

Natürlich ist der Entwurf noch nicht perfekt. Die Deutsche Kinderhilfe wünscht sich von der Regierung mehr politischen Mut um den Kinderschutz in Deutschland voranzutreiben. So verzichtet der Gesetzgeber im Entwurf auf die Einführung einer Meldepflicht von Kindeswohlgefährdungen an Schulen. Auch eine Pflicht für ehrenamtliche Betreuer, ein polizeiliches Führungszeugnis vorzulegen, hat den Weg ins Gesetz nicht gefunden. Bedauerlich ist ebenfalls, dass keine Befugnisnorm für Ärzte geschaffen wurde, sich untereinander über einen Missbrauchsverdacht auszutauschen. Unter gewalttätigen Eltern ist ?Ärztehopping? eine weitere Strategie um unentdeckt zu bleiben. Daher ist ein interkollegialer Austausch zwischen Ärzten unabdingbar um den Kinderschutz in Deutschland voranzutreiben. Die Deutsche Kinderhilfe setzt ihre Hoffnungen daher weiter auf den Gesetzgeber, um an den genannten Stellen nachzubessern.Die deutlichste Kritik durch die Deutsche Kinderhilfe richtet sich allerdings an den Zeitplan der Bundesregierung. Das Kinderschutzgesetz soll demnach erst im Jahr 2012 in Kraft treten. Zieht man verschiedene Statistiken heran, wird schnell klar das erheblicher Handlungsdruck besteht. Im Jahre 2009 starben 152 Kinder unter 14 Jahren an den Folgen von Gewalt und Misshandlung. Weiterhin wurden 4000 Fälle von Kindesmisshandlung bei den Behörden angezeigt (Quelle: Kriminalstatistik des Bundeskriminalamtes, ausgewertet vom Bund Deutscher Kriminalbeamter und der Deutschen Kinderhilfe am 07.07.2010). Aus diesem Grund appelliert die Deutsche Kinderhilfe an die Bundesregierung, dass Gesetzgebungsverfahren zügiger als geplant umzusetzen. Deutschland braucht dieses Gesetzt so schnell wie möglich.

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